Die Richtlinien und Lehrpläne des Landes enthalten die verbindlichen Vorgaben für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit unserer Schule.
Für die Grundschule wird der Erziehende Unterricht als übergreifendes Prinzip des „Lehrens und Lernens“ ausgewiesen.
Kinder sollen aktiv und konstruktiv lernen, d.h. sie sollen sich mit den Lerninhalten und Lernsituationen „aktiv auseinandersetzen und ihr eigenes Wissen konstruktiv aufbauen“ (siehe Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 9029, S. 15).
Unterricht muss also sowohl kognitiv-systematisch, als auch situiert- lebenspraktisch aufgebaut sein.
Das bedeutet für die Grundschule, Unterricht muss Kinder befähigen, entdeckend und eigenverantwortlich Inhalte zu erschließen. Das Prinzip des ermutigenden Lehrens ist dabei selbstverständlich.
Differenzierung ist ein pädagogisches Muss, denn Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit gefördert und gefordert werden, damit einhergehend die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Integration.
„Das schließt sowohl den Ausgleich von Lerndefiziten und die besonderen Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen als auch die Förderung von herausragenden Leistungen und besonderen Talenten und Neigungen ein“ (siehe Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 9029, S. 10).
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